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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 10.03.2014 - VII-Verg 11/14   

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https://dejure.org/2014,3656
OLG Düsseldorf, 10.03.2014 - VII-Verg 11/14 (https://dejure.org/2014,3656)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.03.2014 - VII-Verg 11/14 (https://dejure.org/2014,3656)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. März 2014 - VII-Verg 11/14 (https://dejure.org/2014,3656)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 114 Abs. 3 S. 1; VwVfG § 44 Abs. 1
    Zulässigkeit der Durchsetzung der Verpflichtung zur öffentlichen Ausschreibung von Rettungs- und Krankentransportdienstleistungen im Wege eines Zwangsgeldes

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kein Zwangsgeld zur Durchsetzung nichtiger Entscheidungen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Kein Zwang zur Ausschreibung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Auch die Entscheidungsbefugnis einer Vergabekammer hat ihre Grenzen (VPR 2014, 157)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2014, 524
  • VergabeR 2014, 621
  • ZfBR 2014, 404
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (8)

  • VK Arnsberg, 23.10.2012 - VK 15/12

    Rettungsdienstleistungen sind öffentlich auszuschreiben!

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.03.2014 - Verg 11/14
    Mit angefochtenem Beschluss vom 6. Februar 2014 (VK 22/13//15/12V) hat die Vergabekammer dem Antragsgegner ein Zwangsgeld von monatlich 850.000 Euro angedroht, weil dieser der Verpflichtung unter 4. des Ausspruchs des in einem Nachprüfungsverfahren ergangenen, bestandskräftigen Beschlusses der Vergabekammer vom 23. Oktober 2012 (VK 15/12) in Verbindung mit dem Berichtigungsbeschluss vom 30. Oktober 2012 (VK 15/12) nicht nachgekommen sei.

    Der Beschluss der Vergabekammer vom 23.Oktober 2012 (VK 15/12) in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 30.Oktober 2012 ist im Prinzip fähig, mit Zwangsmitteln durchgesetzt zu werden.

    a) Die der Zwangsgeldandrohung zugrunde liegende Nachprüfungsentscheidung der Vergabekammer vom 23. Oktober 2012 in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 30. Oktober 2012 (VK 15/12) ist nichtig, soweit dem Antragsgegner unter 4. des Ausspruchs aufgegeben worden ist, umgehend mit einer Vergabebekanntmachung ein förmliches Vergabeverfahren zu beginnen.

    Im so verstandenen Sinn ist an der Entscheidung der Vergabekammer vom 23. Oktober 2012 (VK 15/12) ein offenkundiger Fehler zu bemängeln.

    b) Unabhängig von den vorstehenden Ausführungen ist der Antragsteller der Anordnung unter 4. des Tenors des Beschlusses der Vergabekammer vom 23. Oktober 2012 (VK 15/12) in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 30. Oktober 2012 nachgekommen, indem er bezüglich der in Rede stehenden Dienstleistungen die Vergabebekanntmachung vom 30. November 2012 herausgegeben und damit ein Vergabeverfahren eingeleitet hat.

    Ohnedies bürdet der Beschluss der Vergabekammer vom 23. Oktober 2012 (VK 15/12) in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 30. Oktober 2012 zu Unrecht auf, bis zu welchem, von ihm nicht beherrschbaren Zeitpunkt das Vergabeverfahren durch einen Zuschlag beendet sein und die Dienstleistung aufgenommen sein soll.

  • OLG Düsseldorf, 19.06.2013 - Verg 4/13

    Anforderungen an die Ausschreibung von Rettungsdienstleistungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.03.2014 - Verg 11/14
    In dem durch Bekanntmachung vom 20. November 2012 eingeleiteten Verfahren ist ihm durch Senatsbeschluss vom 19. Juni 2013 (VII-Verg 4/13) die Zuschlagserteilung untersagt worden.

    Dies und die dabei gesetzte Frist widersprechen nicht nur der Bestimmungsfreiheit des öffentlichen Auftraggebers (vgl. Senat, Beschluss vom 19. Juni 2013 - VII-Verg 4/13), sondern stellen eine gravierende Kompetenzüberschreitung der Vergabekammer dar.

    Dass die Ausschreibung nicht mit einem Zuschlag hat abgeschlossen werden können (siehe Senatsbeschluss vom 19. Juni 2013 - VII-Verg 4/13), gebietet keine abweichende rechtliche Beurteilung.

  • VK Arnsberg, 06.02.2014 - VK 22/13

    VK-Entscheidung nicht befolgt: 850.000 Euro Zwangsgeld monatlich!

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.03.2014 - Verg 11/14
    Auf die sofortige Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg vom 6. Februar 2014 (VK 22/13//15/12V) aufgehoben und wird der Vollstreckungsantrag der Antragstellerin zurückgewiesen.

    Mit angefochtenem Beschluss vom 6. Februar 2014 (VK 22/13//15/12V) hat die Vergabekammer dem Antragsgegner ein Zwangsgeld von monatlich 850.000 Euro angedroht, weil dieser der Verpflichtung unter 4. des Ausspruchs des in einem Nachprüfungsverfahren ergangenen, bestandskräftigen Beschlusses der Vergabekammer vom 23. Oktober 2012 (VK 15/12) in Verbindung mit dem Berichtigungsbeschluss vom 30. Oktober 2012 (VK 15/12) nicht nachgekommen sei.

    Dies hat die Vergabekammer bestätigt (vgl. den angefochtenen Beschluss vom 6. Februar 2014 - VK 22/13//15/12V, BA 8).

  • BVerwG, 02.05.2007 - 6 B 10.07

    Beschwerde; weitere Beschwerde; sofortige weitere Beschwerde; "unterschwelliges"

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.03.2014 - Verg 11/14
    Vielmehr muss sich der Antragsteller dazu, weil die Beschaffung sog. Fiskalhandeln der öffentlichen Hand ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. Mai 2007 - 6 B 10.07, NZBau 2007, 389, VergabeR 2007, 337), einer Klage vor den Zivilgerichten bedienen.
  • BGH, 21.04.1993 - XII ZR 126/91

    Zivilprozess: Verfahrensmangel infolge nicht dokumentierter mündlicher

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.03.2014 - Verg 11/14
    Offenkundigkeit hat indes nichts mit Evidenz "auf den ersten Blick" zu tun, sondern ist dann anzunehmen, wenn sich der Fehler einem fachkundigen Betrachter, wenn auch möglicherweise erst nach eingehender Prüfung der Sache, aufdrängt (vgl. BGH, NJW-RR 1993, 1034, 1035 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 08.11.2004 - Verg 75/04

    vorläufiger Rechtsschutz gegen Vollstreckungsmaßnahmen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.03.2014 - Verg 11/14
    Auch gegen Entscheidungen der Vergabekammer in Vollstreckungsverfahren ist die sofortige Beschwerde nach § 116 Abs. 1 GWB statthaft (Senat, Beschluss vom 25. Juli 2002 - Verg 33/02; Beschluss vom 9. Oktober 2002 - Verg 44/01; Beschluss vom 8. November 2004 - VII-Verg 75/04).
  • OLG Düsseldorf, 25.07.2002 - Verg 33/02

    Keine Änderungen nach Verhandlungsende!

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.03.2014 - Verg 11/14
    Auch gegen Entscheidungen der Vergabekammer in Vollstreckungsverfahren ist die sofortige Beschwerde nach § 116 Abs. 1 GWB statthaft (Senat, Beschluss vom 25. Juli 2002 - Verg 33/02; Beschluss vom 9. Oktober 2002 - Verg 44/01; Beschluss vom 8. November 2004 - VII-Verg 75/04).
  • OLG Düsseldorf, 09.10.2002 - Verg 44/01

    Androhung eines Zwangsgeldes durch die Vergabekammer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.03.2014 - Verg 11/14
    Auch gegen Entscheidungen der Vergabekammer in Vollstreckungsverfahren ist die sofortige Beschwerde nach § 116 Abs. 1 GWB statthaft (Senat, Beschluss vom 25. Juli 2002 - Verg 33/02; Beschluss vom 9. Oktober 2002 - Verg 44/01; Beschluss vom 8. November 2004 - VII-Verg 75/04).
  • BayObLG, 14.03.2023 - Verg 1/23

    Der öffentliche Auftraggeber kann nicht gezwungen werden, ein

    Bezugnehmend auf den Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 10. März 2014, Az. Verg 11/14, hat es den Vollstreckungsantrag für unzulässig erachtet.

    Es ist jedoch in der Rechtsprechung anerkannt, dass wegen der Besonderheiten des Vergaberechts die sofortige Beschwerde auch gegen die Ablehnung eines Antrags auf Vollstreckungsmaßnahmen eröffnet ist, denn die Vollstreckung der Entscheidungen der Vergabekammern dient dem Schutz der Interessen der Bieter am Auftrag (vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. März 2014, Verg 11/14, VergabeR 2014, 621 [juris Rn. 6] m. w. N.; KG, Beschluss vom 24. Oktober 2001, KartVerg 10/01, WuW 2002, 313; Summa in Heiermann/Zeiss/Summa, jurisPK-Vergaberecht, 6. Aufl. Stand: 15. September 2022, GWB § 168 Rn. 76; Nowak in Pünder/Schellenberg, Vergaberecht, 3. Aufl. 2019, GWB § 169 Rn. 44; Reidt in Reidt/Stickler/Glahs, Vergaberecht, 4. Aufl. 2018, GWB § 168 Rn. 87).

    Eine solche vermeintliche Verpflichtung ist ihr mit dem Beschluss der Vergabekammer vom 8. November 2022, Ziffer 1, auch nicht auferlegt worden, weshalb es auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 10. März 2014 (Verg 11/14, VergabeR 2014, 621), auf die die Vergabekammer maßgeblich abgestellt hat, in der vorliegenden Sache nicht entscheidend ankommt.

    Dieser Betrag ist auch für das vorliegende Beschwerdeverfahren maßgeblich; das Interesse der Antragstellerin an der Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen entspricht dem wirtschaftlichen Interesse am Erhalt der Zuschlagschancen und ist pauschaliert mit 5% der Bruttoauftragssumme anzusetzen (vgl. auch OLG Düsseldorf, VergabeR 2014, 621 [juris Rn. 18]).

  • VK Niedersachsen, 06.02.2018 - VgK-42/17

    Wer sich nicht rechtzeitig entscheidet, kann sich nicht auf Eilbedürftigkeit

    Auch Interims-Direktvergaben können im Wege eines Nachprüfungsantrages mit der Begründung beanstandet werden, diese seien vom Vergaberecht nicht mehr gedeckt (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.03.2014, Verg 11/14; VK Westfalen, Beschluss vom 21.12.2017, VK 1-40/17).
  • OLG Naumburg, 17.06.2016 - 7 Verg 2/16

    Vergabenachprüfungsverfahren: Abgrenzung zwischen Dienstleistungsauftrag und

    Die Antragstellerin kann zur Stützung ihrer Rechtsansicht insbesondere nicht auf den Beschluss des OLG Düsseldorf vom 10. März 2014 (Geschäftsnummer VII Verg 11/14, VergabeR 2014, 621) verweisen, denn dieser Entscheidung liegt eine andere Fallkonstellation zugrunde.
  • VK Arnsberg, 09.04.2014 - VK 2/14

    Notwendiger Interimsbedarf abschätzbar: Keine Stückelung der Interimsverträge!

    OLG Düsseldorf, 10.03.2014 - Verg 11/14.

    Die Androhung eines Zwangsgeldes durch die Vergabekammer Arnsberg vom 06.02.2014 ist vom Oberlandesgericht mit Beschluss vom 10.03.2014 (Az. Verg 11/14) aufgehoben worden, weil das Oberlandesgericht den grundsätzlich vollstreckungsfähigen Beschluss der Vergabekammer zum einen für durch die Ausschreibung vom Nov.

    Vorgaben über Inhalt und Lange scheiden nach der Auffassung des Senats entsprechend seiner Entscheidung vom 10.3.2014 Az.: VII Verg 11/14 aus.

  • VK Baden-Württemberg, 22.09.2017 - 1 VK 35/17

    Vergabenachprüfungsverfahren: Beginn eines materiellen Vergabeverfahrens;

    Mit Verfügung vom 12.09.2017 hat die Vergabekammer mit Frist bis 15.09.2017 die Beteiligten aufgefordert, unter Berücksichtigung der Entscheidungen des OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.03.2014, Verg 11/14 und der VK Lüneburg, Beschluss vom 18.07.2014, VgK-19/2017 Angaben zur Antragsbefugnis zu machen.

    Jedwede vorbeugende, nicht in einem Vergabeverfahren ergehende und auf ein künftiges Beschaffungsverhalten des Auftraggebers gerichtete Entscheidung ist der Vergabekammer (sowie dem Beschwerdegericht) untersagt (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.03.2014, Verg 11/14).

    Ein solcher Ausspruch der Vergabekammer würde einen schwerwiegenden Fehler darstellen und zur Nichtigkeit der Entscheidung führen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.03.2014, Verg 11/14).

  • OLG Celle, 30.10.2014 - 13 Verg 8/14

    Wann beginnt ein Vergabeverfahren?

    Dagegen ist es dem Antragsteller verwehrt, vorbeugend Ansprüche zu stellen, die ein erst künftig einzuleitendes Vergabeverfahren betreffen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. März 2014 - VII Verg 11/14; Möllenkamp in Kulartz/Kus/Portz, a. a. O., § 107 Rdnr. 32).
  • VK Südbayern, 26.06.2023 - 3194.Z3-3_01-23-9

    Bayerisches Oberstes Landesgericht, Datenschutzgrundverordnung, Entscheidungen

    Die Untersagung rechtswidriger Interims-Direktvergaben hat auch das OLG Düsseldorf in einer Konstellation mit einem vergabeunwilligen Auftraggeber als zulässige Maßnahme der Vergabekammer angesehen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.03.2014 - Verg 11/14).

    Da die Vergabekammer gegenüber der Antragsgegnerin ohnehin nicht anordnen kann, dass diese zu einem bestimmten Zeitpunkt ein Vergabeverfahren über die Interimsleistungen einleitet (BayObLG, Beschluss vom 14.03.2023 - Verg 1/23; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.03.2014 - Verg 11/14), ist die Entscheidung über die Durchführung einer Interimsvergabe allein Sache der Antragsgegnerin.

  • VK Rheinland-Pfalz, 06.01.2021 - VK 1-22/19

    Maschinenschriftliche Namenswiedergabe des Vorsitzenden reicht!

    Die Vorschrift über die Nichtigkeit von Verwaltungsakten (§ 44 VwVfG) findet im Nachprüfungsverfahren Anwendung (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 10.03.2014, VII-Verg 11/14; Antweiler in: Beck'scher Vergaberechtskommentar, GWB 4. Teil, 3. Aufl., § 168 GWB, Rn. 73).
  • VK Bund, 25.03.2020 - VK 1-12/20

    Laboreinrichtung

    Alles andere wäre vorbeugender Rechtsschutz, den die Vergabekammern nicht gewähren (OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 10. März 2014, VII-Verg 11/14; vom 29. Oktober 2008, VII-Verg 35/08 und vom 20. Oktober 2008, VII-Verg 46/08).
  • OLG Naumburg, 15.04.2016 - 7 Verg 1/16

    Vergabenachprüfungsverfahren: Abgrenzung zwischen Dienstleistungsauftrag und

    Die Antragstellerin kann zur Stützung ihrer Rechtsansicht insbesondere nicht auf den Beschluss des OLG Düsseldorf vom 10. März 2014 (Geschäftsnummer VII Verg 11/14, VergabeR 2014, 621) verweisen, denn dieser Entscheidung liegt ein andere Fallkonstellation zugrunde.
  • OLG Düsseldorf, 19.02.2020 - Verg 1/19

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer Direktvergabe eines

  • VK Bund, 12.08.2016 - VK 1-42/15

    Nachprüfungsverfahren: Rabattvereinbarung

  • VK Westfalen, 21.12.2017 - VK 1-40/17

    Nachprüfungsverfahren auch für Interims-Direktvergaben!

  • VK Sachsen, 09.12.2014 - 1/SVK/032-14

    Energieversorger will Telefonanlage beschaffen: SektVO ist anzuwenden!

  • VK Westfalen, 29.09.2020 - VK 1-28/20

    Wirklichkeitsnahe Auftragswertschätzung auch für Interimsaufträge!

  • VK Bund, 12.08.2016 - VK 1-44/15

    Rahmenvereinbarung ist kein öffentlicher Auftrag!

  • OLG Düsseldorf, 09.04.2014 - Verg 8/14

    Zurückweisung der Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen

  • OLG Düsseldorf, 09.05.2018 - Verg 13/18

    Kaufmännische Rundungen im Rahmen der Wertung sind kein Vergaberechtsverstoß!

  • VK Bund, 10.02.2017 - VK 1-03/17

    Abschluss von Rabattvereinbarungen

  • VG Schleswig, 14.11.2017 - 3 A 14/17

    Rettungsdienst; Kündigung des öffentlich-rechtlichen Rettungsdienstvertrags;

  • VK Niedersachsen, 18.07.2014 - VgK-19/14

    Kein Vergaberechtsschutz ohne konkreten Vergabevorgang!

  • VK Bund, 12.08.2016 - VK 1-52/15

    Rahmenvereinbarung ist kein öffentlicher Auftrag!

  • VK Bund, 12.08.2016 - VK 1-60/15

    Rahmenvereinbarung ist kein öffentlicher Auftrag!

  • VK Bund, 12.08.2016 - VK 1-48/15

    Rahmenvereinbarung ist kein öffentlicher Auftrag!

  • VK Bund, 12.08.2016 - VK 1-46/15

    Rahmenvereinbarung ist kein öffentlicher Auftrag!

  • VK Bund, 12.08.2016 - VK 1-58/15

    Rahmenvereinbarung ist kein öffentlicher Auftrag!

  • VK Bund, 12.08.2016 - VK 1-54/15

    Rahmenvereinbarung ist kein öffentlicher Auftrag!

  • VK Brandenburg, 15.09.2015 - VK 15/15

    Auftraggeber muss keinen Zuschlag erteilen!

  • VK Brandenburg, 24.06.2021 - VK 11/21

    Betrieb einer Schulkantine: Dienstleistungsauftrag oder

  • VK Bund, 12.08.2016 - VK 1-50/15

    Rahmenvereinbarung ist kein öffentlicher Auftrag!

  • VK Bund, 12.08.2016 - VK 1-56/15

    Rahmenvereinbarung ist kein öffentlicher Auftrag!

  • VK Bund, 15.11.2017 - VK 2-116/17

    Kein vorbeugender Rechtsschutz im Nachprüfungsverfahren, wenn die endgültige

  • VK Sachsen, 17.09.2015 - 1/SVK/029-15

    Antrag auf Durchführung eines wettbewerblichen Verfahrens zulässig?

  • VK Bund, 17.02.2021 - VK 1-22/21

    Zulassungsverfahren

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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 25.03.2015 - Verg 11/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,5555
OLG Koblenz, 25.03.2015 - Verg 11/14 (https://dejure.org/2015,5555)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 25.03.2015 - Verg 11/14 (https://dejure.org/2015,5555)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 25. März 2015 - Verg 11/14 (https://dejure.org/2015,5555)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Stadtbusverkehr Idar-Oberstein

    Art 5 Abs 1 S 2 EGV 1370/2007, Art 5 Abs 4 UAbs 1 EGV 1370/2007, § 99 Abs 1 GWB
    Vergabe von ÖPNV-Leistungen: Abgrenzung Dienstleistungsauftrag und Dienstleistungskonzession

  • Wolters Kluwer
  • VERIS

Kurzfassungen/Presse (4)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Vorliegen von Dienstleistungskonzession bei Tragung von erheblichem Teil des Nutzungsrisikos durch Leistungserbringer

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vorliegen von Dienstleistungskonzession bei Tragung von erheblichem Teil des Nutzungsrisikos durch Leistungserbringer

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Unterschied von Dienstleistungsauftrag und Dienstleistungskonzession

  • bbgundpartner.de PDF (Kurzinformation)

    Direktvergabe von Schwachlastverkehrsleistungen an Private setzt jedenfalls Dienstleistungskonzession voraus

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Stadtbusverkehr in Schwachlastzeiten: Dienstleistungsauftrag oder -konzession? (VPR 2015, 133)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2015, 577
  • BauR 2015, 1374
  • VergabeR 2015, 568
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 10.11.2011 - C-348/10

    Norma-A und Dekom - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 2004/17/EG - Art. 1 Abs. 3

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.03.2015 - Verg 11/14
    Dabei ist nicht erforderlich, dass der Leistungserbringer das überwiegende Risiko trägt, aber es muss ein wesentlicher Teil des an sich beim Auftraggeber liegenden Risikos übernommen werden (BGH v. 08.02.2011 - X ZB 4/10 - VergabeR 2011, 452; EuGH v. 10.11.2011 - C-348/10 - VergabeR 2012, 164).

    Diese (Kosten-)Risiken sind jedoch für die Einordnung eines Vertrags als Dienstleistungsauftrag oder als Dienstleistungskonzession unerheblich, weil sie jeden Auftragnehmer unabhängig von der vereinbarten Vergütungsform treffen (EuGH v. 10.11.2011 - C-348/10 - VergabeR 2012, 164).

  • OLG München, 21.05.2008 - Verg 5/08

    Öffentliche Auftragsvergabe: Abgrenzung zwischen einem Dienstleistungsauftrag und

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.03.2015 - Verg 11/14
    Zum einen hat dies nichts mit einem konzessionstypischen Risiko der Beigeladenen zu tun, zum anderen wäre gegebenenfalls zu beachten, was das OLG München mit Beschluss vom 21. Mai 2008 (Verg 5/08) zutreffend entschieden hat: " Kann eine sichere Aussage über die Risikoverteilung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht getroffen werden und besteht deshalb die Möglichkeit, dass das wirtschaftliche Risiko in nennenswertem Umfang beim Auftraggeber verbleibt, ist im Sinne eines fairen und transparenten Wettbewerbs von einem Dienstleistungsauftrag auszugehen .".
  • BGH, 08.02.2011 - X ZB 4/10

    S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.03.2015 - Verg 11/14
    Dabei ist nicht erforderlich, dass der Leistungserbringer das überwiegende Risiko trägt, aber es muss ein wesentlicher Teil des an sich beim Auftraggeber liegenden Risikos übernommen werden (BGH v. 08.02.2011 - X ZB 4/10 - VergabeR 2011, 452; EuGH v. 10.11.2011 - C-348/10 - VergabeR 2012, 164).
  • VK Rheinland-Pfalz, 17.11.2014 - VK 1-28/14

    Personenverkehrsdienste können als Dienstleistungsauftrag oder -konzession

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.03.2015 - Verg 11/14
    VK1 - 28/14 VK Rheinland-Pfalz.
  • VK Südbayern, 15.10.2015 - Z3-3-3194-1-36-05/15

    Nachprüfungsantrag ist trotz bestandskräftiger Liniengenehmigung zulässig!

    Anderenfalls bleibe es Wettbewerbern auch verwehrt, das vom OLG Koblenz im Beschluss vom 25.3.2015 - Az.: Verg 11/14 übergangenen Bietern eröffnete Recht auf vorbeugenden Rechtsschutz gegen Direktvergaben im ÖPNV wirksam wahrzunehmen.
  • VK Rheinland-Pfalz, 06.02.2018 - VK 1-31/17

    Ist das Einräumen von Fischereirechten ausschreibungspflichtig?

    Der Konzessionsnehmer muss nach Abwägung aller Umstände des Einzelfalls den Marktrisiken derart ausgesetzt sein, dass ein Ungleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage zu der Gefahr führen kann, dass er die Leistungen nicht kostendeckend erbringen kann (OLG Koblenz, Beschl. v. 25.03.2015, Verg 11/14).
  • VK Südbayern, 24.09.2015 - Z3-3-3194-1-42-07/15

    Nachprüfungsinstanzen sind nicht für die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen

    Damit unterscheiden sich diese Fälle maßgeblich von den Fallgestaltungen, in denen der Vertragspartner zusätzlich zum Recht zur Verwertung der Dienstleistungen Zahlungen des Auftraggebers erhält, wie dies regelmäßig im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs der Fall ist (siehe dazu z.B. BGH, B. v. 08.02.2011, Az.: X ZB 4/10; OLG Koblenz, B. v. 25.03.2015 - Az.:Verg 11/14; OLG Düsseldorf, B. v. 02.03.2011 - VII-Verg 48/10).
  • VK Brandenburg, 03.08.2016 - VK 10/16

    Vorgaben zur Personenbeförderung: Keine Prüfung im Vergabeverfahren!

    Die veröffentlichten Entscheidungen betrafen im Wesentlichen das Verhältnis der gemäß § 8 Abs. 4 PBefG vorrangig in Eigenwirtschaftlichkeit zu erbringenden Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr zur gemeinwirtschaftlichen und damit ausschreibungspflichtigen Leistungsdurchführung nach §§ 8a, 8b PBefG i.V.m. Art. 5 Abs. 1, 3 VO (EG) 1370/2007 oder die Zulässigkeit von Direktvergaben gemäß Art. 5 Abs. 4, 5 VO (EG) 1370/2007 (vgl. VK Südbayern, Beschluss vom 15. Oktober 2015 - Z3-3-3194-1-36-05/15; VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 17. November 2014 - VK 1-28/14; nachfolgend: OLG Koblenz, Beschluss vom 25. März 2015 - Verg 11/14; VK Münster, Beschluss vom 29. Mai - - VK 5/13).
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